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Benachrichtigungen der Bibliothek

Benachrichtigungen per E-Mail

Die meisten Benachrichtigungen werden per E-Mail verschickt. Die Aktualität der E-Mail-Adresse ist genauso verpflichtend wie die der Postanschrift (siehe § 3,9 Benutzungsordnung). Eventuelle Folgen aus einer ungültigen E-Mail-Adresse gehen zu Ihren Lasten.

Benachrichtigungen per Post

Aus rechtlichen Gründen senden wir die letzte Mahnung, den Gebühren- oder Buchrückgabebescheid grundsätzlich per Post bzw. Postzustellungsurkunde.

Änderungen der Postadresse

  • Studierende der TU Dortmund teilen Änderungen der Postadresse bitte dem Studierendensekretariat mit.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Dortmund wenden sich an Dezernat 3.
  • TU-externe Nutzerinnen und Nutzer: Bitte teilen Sie uns Änderungen der Postadresse während der Servicezeiten unter Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit.