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Rechtliche Bestimmungen zur Nutzung von E-Medien

Lizenzierte E-Medien unterliegen urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen, die unter anderem folgende verbindliche Regelungen für alle Nutzenden enthalten:

  • Die E-Medien werden nur zum persönlichen Gebrauch und im Rahmen von Forschung und Lehre eingesetzt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Die Weitergabe von E-Medien an Dritte in gedruckter oder elektronischer Form ist in der Regel ausgeschlossen.
  • Ein systematischer Download von Volltexten und Suchergebnissen ist nicht zulässig. Für Text-und-Data-Mining-Zwecke gibt es eigene Angebote der Verlage, die gerne über die Bibliothek erfragt werden können.
  • Weitere verbindliche Copyright-Bestimmungen der Verlage werden auf den jeweiligen Websites angegeben, z. B. unter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder T & C (Terms and Conditions) .

Im Fall der Nichteinhaltung reagieren die Verlage üblicherweise zeitnah und fordern die Bibliothek auf, die vertragsgemäße Nutzung wieder herzustellen. Um weitere Sanktionen abzuwehren, muss die Bibliothek dem Anliegen nachgehen.

Auf einer weißen Tastatur sind vier Tasten grün eingefärbt. Darauf zu sehen sind Symbole für ein Telefon, ein Mobiltelefon, ein Briefumschlag und ein "at"-Zeichen. © marog-pixcells​/​Shotshop.com

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