Abgabe von Dissertationen
Nach bestandener mündlicher Prüfung haben Sie ein Jahr für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation Zeit (Publikationspflicht). Sollten Sie beim Promotionsausschuss eine Fristverlängerung beantragt haben, lassen Sie uns die Bestätigung bitte formlos zukommen.
Die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten regeln, auf welche Arten Sie Ihre Dissertation veröffentlichen können und wie viele Belegexemplare Sie abgeben müssen. Bitte prüfen Sie, nach welcher Promotionsordnung Sie promovieren.
Die Abgabestelle für alle Dissertationen der TU Dortmund ist die Abteilung Informationskompetenz und Publikationsunterstützung. Sie können uns Ihre Dissertation persönlich nach Terminabsprache oder per Post zukommen lassen. Untenstehend finden Sie unsere Adresse und Kontaktdaten.
Nach der Abgabe der Dissertation schicken wir eine Abgabebescheinigung an das Dekanat bzw. den Promotionsausschuss Ihrer Fakultät. Diese dient als Grundlage für die Urkunde, die Ihnen von der Fakultät ausgestellt wird.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die beiden gängigsten, von allen Promotionsordnungen erlaubten Wege zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation erläutern. (Für mögliche weitere Wege schauen Sie bitte in Ihre Promotionsordnung und kontaktieren Sie uns.)
Veröffentlichungsformen
Anschrift
Für persönliche Abgabe oder postalischen Versand:
Universitätsbibliothek Dortmund
Abteilung IKPU
Sebrathweg 9
44149 Dortmund
Hinweis für Sendungen aus Drittländern: Bitte Incoterm DDP verwenden.

Kontakt
Für Terminabsprachen oder sonstige Fragen:
- Telefon: +49 231 755-5078
- E-Mail: ikpu.ub@tu-dortmund.de





