Benachrichtigungen der Bibliothek
Benachrichtigungen per E-Mail
Die meisten Benachrichtigungen werden per E-Mail verschickt. Die Aktualität der E-Mail-Adresse ist genauso verpflichtend wie die der Postanschrift (siehe § 3,9 Benutzungsordnung). Eventuelle Folgen aus einer ungültigen E-Mail-Adresse gehen zu Ihren Lasten.
Benachrichtigungen per Post
Aus rechtlichen Gründen senden wir die letzte Mahnung, den Gebühren- oder Buchrückgabebescheid grundsätzlich per Post bzw. Postzustellungsurkunde.
Änderungen der Postadresse
- Studierende der TU Dortmund teilen Änderungen der Postadresse bitte dem Studierendensekretariat mit.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Dortmund wenden sich an Dezernat 3.
- TU-externe Nutzerinnen und Nutzer: Bitte teilen Sie uns Änderungen der Postadresse während der Servicezeiten unter Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit.