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Neues Jahr ohne Mahngebühren!

Gestapelte Münzen © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund
Werden ausgeliehene Bücher verspätet zurückgegeben, erhebt die Bibliothek im Jahr 2026 testweise keine Gebühren. Bei Leihfristüberschreitungen erhalten Sie wie bisher Erinnerungsmails.

2026 wird die Universitätsbibliothek keine Gebühren für Leihfristüberschreitungen erheben.

Was das konkret heißt

Sie werden weiterhin Erinnerungsmails erhalten, wenn Sie gedruckte Bücher nicht rechtzeitig zurückgeben. Auf die Erhebung von Gebühren für die verschiedenen Mahnstufen wird 2026 verzichtet. Aber wenn ein Buch 40 Tage überfällig ist, fällt eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro an und es muss in der Regel ein Ersatz für das Buch gezahlt werden.

Warum wir das tun

Die Erhebung, Bezahlung und Eintreibung der Gebühren für Leihfristüberschreitungen ist für alle Beteiligten ein aufwändiger und unangenehmer Vorgang. Er soll ausschließlich dem Zweck dienen, dass Bücher pünktlich abgegeben werden, damit sie dann neuen Nutzer*innen zur Verfügung stehen. Aktuell werden ca. 5 % der ausgeliehenen Bücher im Durchschnitt zehn Tage zu spät abgegeben.

Ob ein Verzicht auf die Gebühren dazu führen würde, dass mehr Bücher noch später abgegeben werden, ist nur spekulativ zu beantworten. Deshalb möchten wir das experimentell feststellen: Wenn Sie alle mit dem Vorteil, dass keine Gebühren für Leihfristüberschreitungen mehr anfallen, verantwortungsvoll und solidarisch umgehen, werden wir in einem Jahr den Senat bitten, die Säumnisgebühren dauerhaft abzuschaffen. Wenn die Aussetzung der Gebührenerhebung dazu führt, dass die Bücher häufiger deutlich später zurückgegeben werden, werden wir die ausgesetzten Säumnisgebühren ab 2027 wieder einführen. Sie haben es also selbst in der Hand, ob wir alle uns die Aufwände für die Gebühren ersparen können!

Hinzu kommt, dass die Bedeutung der Ausleihen zugunsten des Aufrufs elektronischer Medien deutlich zurückgegangen ist. Dies zeigt sich daran, dass 2025 nur noch 1/6 aller Studierenden überhaupt Bücher entliehen hat. Die Aufwände für die Gebührenerhebung bleiben aber nahezu unverändert und werden aus verwaltungstechnischen Gründen ab 2026 nochmals steigen. Auch das ein guter Grund, nun mit dem Experiment zu starten.

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