Ablieferung von Pflichtexemplaren (außer Dissertationen)
Das Universitätsarchiv der TU Dortmund ist für die Ablieferung von Pflichtexemplaren aller amtlichen und im Selbstverlag erschienenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen der TU Dortmund an die archivierenden Bibliotheken (Deutsche Nationalbibliothek, Universitäts- und Landesbibliothek Münster) zuständig.
Das Universitätsarchiv übernimmt für Sie die Verteilung aller Pflichtexemplare. Der Service erstreckt sich auf die gedruckten und die elektronischen Veröffentlichungen. Dissertationen sind davon ausgenommen, beachten Sie dazu bitte die Regelungen zur Abgabe von Dissertationen.
Pflichtabgaben der TU Dortmund (gedruckt und elektronisch)
- Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund
- Broschüren (Umfang mind. 4 Seiten)
- Entwicklungspläne
- Jahrbücher
- Jahresberichte
- Modulhandbücher
- Periodika (Campuszeitungen wie Unizet, Mundo, Pflichtlektüre etc.)
- Personal- und Veranstaltungsverzeichnisse
- Studienführer
- Tätigkeitsberichte
- Vorlesungsverzeichnisse (kommentiert oder unkommentiert)
- Wissenschaftliche Publikationen im Eigenverlag
(keine Verlagspublikationen, keine Dissertationen!)
So gehen Sie bei der Abgabe vor
Bei gedruckten Veröffentlichungen
Senden Sie ausschließlich in gedruckter Form vorliegende Erzeugnisse aus dem Selbstverlag direkt nach dem Erscheinen in vier Exemplaren an:
- Universitätsbibliothek Dortmund
c/o Universitätsarchiv
44221 Dortmund
Oder geben Sie die vier Exemplare direkt im Universitätsarchiv ab:
- Universitätsarchiv Dortmund, Sebrathweg 9, 44149 Dortmund
3. Obergeschoss
Terminabsprachen bitte unter 0231/755 - 4041 (Frau Reichert) oder 0231/755 - 4042 (Frau Reddemann)
Bei elektronischen Veröffentlichungen
Die elektronischen amtlichen Dokumente bzw. die im Eigenverlag erschienenen elektronischen Publikationen werden für Sie bzw. für Ihre Einrichtung in das E-Pflichtportal Westfalica electronica der ULB Münster sowie auf Ihren Wunsch auch auf den Dokumentenserver Eldorado eingestellt.
Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an archivtu-dortmundde mit einem Link zur elektronischen Veröffentlichung oder fügen Sie die Veröffentlichung als Dokument im Mailanhang bei. Teilen Sie bei Ihrer Zusendung unbedingt mit, ob es sich um nicht-öffentlich oder um öffentlich zugängliche Dokumente handelt. Wir bitten Sie, mögliche urheberrechtliche Fragen bereits im Vorfeld eigenständig zu klären.
Ihre Pflichtabgaben auf einen Blick
Veröffentlichungsform: | Gedruckt | Digital | Gedruckt und digital |
Ablieferung / Freier Zugang: | 4 Exemplare | Link zur Veröffentlichung oder Dokument als Mailanhang | 3 Exemplare und den Link zur Veröffentlichung oder Dokument als Mailanhang |
Ablieferung / Eingeschränkter Zugang: | 4 Exemplare | Link zur Veröffentlichung oder Dokument als Mailanhang | 4 Exemplare |
Rechtliche Grundlagen
- Informationen zur Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek (mit gesetzlichen Regelungen)
- Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften (Kulturrechtsneuordnungsgesetz) vom 1. Dezember 2021 (Abschnitt 2
Pflichtexemplarregelungen, §56 - §62) - Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken
- Hinweise zur Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare an die ULB Münster
Kontakt
Universitätsarchiv der TU Dortmund
c/o Universitätsbibliothek
Sebrathweg 9
44149 Dortmund
Für alle Anfragen, Terminabsprachen und Auskünfte nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail:
archivtu-dortmundde
Telefonnummern:
0231/755 - 4041 (Frau Reichert)
0231/ 755 - 4042 (Frau Reddemann)
0231/755 - 5066 (Herr Twickler)
0231/755 - 5079 (Frau Dr. Marra)
0231/755 - 5082 (Frau Lippert)
Leitung: Dr. Stephanie Marra
Stellv. Leitung: Thomas Twickler M.A.