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Regelungen zur Abgabe von Dissertationen

Allgemein

Die offizielle Ablieferungsstelle für alle Dissertationen der TU Dortmund ist die Abteilung Informationskompetenz und Publikationsunterstützung. Dort sind nach der mündlichen Prüfung zum Nachweis der Erfüllung der Publikationspflicht die Belegexemplare abzugeben. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns. Wenn Sie uns Ihre Dissertation per Post zukommen lassen möchten, bitten wir um vorherige Absprache.

Die Bestimmungen über die Abgabe und Veröffentlichung von Dissertationen sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten geregelt. Die jeweilige Promotionsordnung ist einzusehen im Dekanat Ihrer Fakultät oder online unter Promotionsordnungen in Eldorado. Je nach Promotionsordnung und Veröffentlichungsart werden unterschiedlich viele Exemplare abgeliefert.

Nach der Abgabe der Dissertation wird eine Abgabebestätigung an das Dekanat bzw. den Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät übermittelt. Die Bestätigung dient als Grundlage für die Urkunde, die Ihnen von der Fakultät ausgestellt wird.

Gedruckte Dissertationen 

Von den Belegexemplaren arbeitet die Universitätsbibliothek mindestens ein Exemplar in ihren Bestand ein. Darüber hinaus verschickt sie zwei Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek Leipzig, wenn dies nicht bereits durch den Verlag erfolgt bzw. sich durch eine elektronische Veröffentlichung erübrigt (Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek). Weitere Exemplare verwendet die Universitätsbibliothek für den Tausch mit anderen Hochschulbibliotheken.
Wenn ein gewerblicher Verlag die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, muss eine Mindestauflage von in der Regel 150 Exemplaren durch die Vorlage einer Verlagsbescheinigung nachgewiesen werden. Für die Ausstellung der Abgabebescheinigung benötigen wir auch das Datum Ihrer mündlichen Prüfung, für den Bibliothekskatalog Ihr Geburtsjahr und eine "fachliche Berufsbezeichnung" wie Mathematiker / Mathematikerin, Psychologe / Psychologin.

Elektronische Dissertationen 

Alle Promotionsordnungen der TU Dortmund erlauben die Abgabe von Dissertationen in elektronischer Form.

Dazu brauchen wir von Ihnen

  • Die gemäß Promotionsordnung erforderlichen Druckexemplare (in der Regel 3 Exemplare), bitte keine Spiralbindung!
  • Die elektronische Version Ihrer Dissertation im PDF/A-Format, die mit der gedruckten Version identisch sein muss, damit die Zitierfähigkeit gewährleistet ist. Sie können uns die elektronische Version als E-Mail-Anhang an unsere Kontaktadresse oder über den Cloud-Service Sciebo zusenden ("Handreichung zur Nutzung von Sciebo"). Keine USB-Sticks bitte!
  • Ein kurzes Abstract (elektronische Version in Word- oder Texteditorformat, ca. eine halbe DIN-A4-Seite)
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung.
  • Die eidesstattliche Erklärung kann in der Dissertation enthalten sein, aber verzichten Sie bitte unbedingt, insbesondere in der elektronischen Version, auf die Unterschrift wegen möglichen Missbrauchs.
  • Bitte verzichten Sie auf elektronischen Kennwortschutz der PDF-Datei und einen Lebenslauf in der Dissertation.
  • Für den Bibliothekskatalog benötigen wir Ihr Geburtsjahr und eine "fachliche Berufsbezeichnung" wie Mathematiker / Mathematikerin, Psychologe / Psychologin.

Dies geschieht bei uns mit Ihrer Dissertation

  • Wir schicken die Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen an das Dekanat Ihrer Fakultät bzw. an den Promotionsausschuss. Ihre Dissertation wird in Eldorado eingespielt und mit einer nachhaltig zitierbaren URL (Handle) versehen, auch eine DOI (Digital Object Identifier) wird mit kurzer Zeitverzögerung erzeugt. Per E-Mail teilen wir Ihnen die DOI mit, die Sie für die Zitierung Ihrer Arbeit verwenden können.
  • Ihre Dissertation wird in unserem Bibliothekskatalog erfasst und an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet. Dort werden Online-Hochschulschriften in der Reihe H der Deutschen Nationalbibliografie verzeichnet. Ihre Dissertation steht damit auch über den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek weltweit im Volltext zur Verfügung.

Kumulative Dissertationen

Einige Fakultäten der Technischen Universität Dortmund erlauben kumulativ verfasste Dissertationen. Kumulative Dissertationen bestehen in der Regel aus einer Anzahl inhaltlich zusammenhängender Artikel aus Fachzeitschriften und einem verbindenden Manteltext. Die Artikel können bereits veröffentlicht sein bzw. zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht worden sein. Hieraus ergeben sich besondere urheberrechtliche Bedingungen, die in der Regel durch den Autorenvertrag oder Hinweise auf den Webseiten der Verlage beantwortet werden. Gerne beraten wir Sie dazu!


Anschrift für persönliche Abgabe oder postalischen Versand Ihrer Dissertation

Universitätsbibliothek Dortmund
Abteilung IKPU
Sebrathweg 9
44149 Dortmund

Auf einer weißen Tastatur sind vier Tasten grün eingefärbt. Darauf zu sehen sind Symbole für ein Telefon, ein Mobiltelefon, ein Briefumschlag und ein "at"-Zeichen. © marog-pixcells​/​Shotshop.com

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