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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.ub.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 09.02.2023
Zuletzt geprüft am: 09.02.2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.
  • Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
  • Einzelne Begriffe aus dem Englischen oder anderen Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden deshalb von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.

Gründe:

  • Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Die Auszeichnung von einzelnen englischen Begriffen und anderen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website der TU Dortmund konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierenden­sekretariat.  Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
  • Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Universitätsbibliothek Dortmund
E-Mail: service.ub@tu-dortmund.de

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur Universitätsbibliothek Dortmund aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Barrierefreiheit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Be­hin­derung und Studium der TU Dort­mund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 09.02.2023
Zuletzt geprüft am: 09.02.2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
•    In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
•    In den Webauftritt eingebundene Videos
•    Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.

Gründe:

  • Die bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
  • Bei starker Vergrößerung über den Browser-Zoom ist der notwendige Kontrast gegeben. Wir arbeiten diesbezüglich an einer vollständig barrierefreien Lösung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Universitätsbibliothek Dortmund
E-Mail: service.ub@tu-dortmund.de

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur Universitätsbibliothek Dortmund aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen - DoBuS.

Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.