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Mehr Dokumente für Blinde und Sehbehinderte

Eine blinde Studentin sitzt an einem PC und lernt mit der ALVA Tastatur. © Roland Baege​/​TU Dortmund

Mehr barrierefreie Texte für die TU Dortmund!

Der Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) ist nun „befugte Stelle“ nach dem Urheberrechtsgesetz [1]. Der SfBS kann dadurch einen wesentlich größeren Pool an barrierefrei verfügbaren Texten anbieten, da nun auch Dokumente zwischen verschiedenen Umsetzungsdiensten ausgetauscht werden können.

Schon seit vielen Jahren sorgt der SfBS der Universitätsbibliothek in enger Zusammenarbeit mit DoBuS [2] dafür, dass blinde und sehbehinderte Studierende und Mitglieder der TU Dortmund mit barrierefrei umgesetzter Literatur arbeiten können. Mit der Eintragung als befugte Stelle profitiert der SfBS zusätzlich davon, dass sich durch den Austausch mit anderen Stellen Doppelproduktionen vermeiden lassen.

Zu finden sind die Dokumente im Katalog Sehkon [3], der aktuell über 14.000 Nachweise enthält.